Hausverwaltung Mihlan Ingolstadt

0841 - 93 12 134 info@hv-mihlan.de

Menu

Unser Service

Beratung und Betreuung aus kompetenter Hand

Kundenbereich / Service

Bitte denken Sie daran, uns Mieterwechsel, Eigentümerwechsel, Änderung der Kontoverbindungen oder Ihre Adressänderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Benutzen Sie hierfür bitte die untenstehenden Formulare, unser Kontaktformular oder nehmen Sie per Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf.

Formulare

Hat sich Ihre Bankverbindung geändert? Dann können Sie uns Ihre neuen Daten in dem nachfolgenden Formular mitteilen.

 SEPA Lastschriftmandat

Gibt es einen Mieterwechsel? Dann teilen Sie uns bitte die Daten zur neuen Vermietung über das nachfolgende Formular mit.

 Mieterwechsel

Für Ihre Schlüsselanforderung füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Die Unterschrift leisten Sie bei Inempfangnahme des Schlüssels.

    Haben Sie eine Beschwerde? Dann benötigen wir alle Ihre Angaben schriftlich und bitten Sie, folgendes Formular auszufüllen:

     Beschwerdeprotokoll

    Informationsschriften

     Informationsschrift zur Schimmelbekämpfung

    Schimmel beginnt meist im Verborgenen: In Raumecken, Nischen und an Fensteranschlägen bilden sich im Wohnraum die ersten Ablagerungen von Staub und Sporen. Für Menschen sichtbar wird der Befall mit Schimmel oft erst, wenn dunkle Flecken auftauchen; dann kann er auch Bausubstanz und Gesundheit bereits beeinträchtigen.

    Ein Schimmelpilz entsteht aus Sporen, die auf der Wand oder an den Fensterrahmen ausreichende Lebensgrundlagen finden. Günstig für ein Schimmelpilzwachstum sind:

    • eine erhöhte Luftfeuchtigkeit über 60 Prozent relative Luftfeuchte
    • feuchte Bauteile wie zum Beispiel Wände, Decken, Fußböden
    • große Temperaturunterschiede, zum Beispiel innerhalb der Wohnung oder zwischen Innen- und Außenluft
    • Oberflächen, an denen die Luft „steht“ (etwa mit Möbeln zugestellte Heizungen und Raumecken)
    • organische Materialien als Nährboden wie Tapete, Holz, Kleister oder Kunstharz

    Durch das normale Wohnverhalten ‒ durch Kochen, Duschen, Wäsche trocknen sowie durch Atmen und Schwitzen ‒ gelangen täglich mehrere Liter Wasser in die Raumluft. Wird nicht regelmäßig und ausreichend gelüftet, kann die Luftfeuchtigkeit an kalten Oberflächen in der Wohnung schnell über 80 Prozent ansteigen und ein Wachstum von Schimmelpilzen auslösen.

     Jahresabrechnung FAQ

    Für Ihre Steuerabrechnung benötigen Sie nicht zwingend die Jahresabrechnung Ihrer Immobilie.

    Aktuelle Themen

    Selbst wenn ein WEG-Mitglied anbietet, die Umbaukosten selbst zu tragen: dass die übrigen Wohneigentümer der Installation für ein Elektroauto in der Garage zustimmen lässt sich nicht erzwingen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. (Urteil v. 21.01.2016, Az 36 S 2041/15
    Bauliche Veränderung abgelehnt
    Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft wollte sich ein Elektroauto zulegen. Allerdings wäre zu dessen vernünftigem Betrieb eine Ladestation in der Garage nötig. Der betreffende Wohneigentümer brachte die Angelegenheit in der Eigentümerversammlung zur Sprache und erklärte sich zur Kostenübernahme bereit. Zu seiner Überraschung lehnte die Mehrheit der WEG die geplante Installation aber ab. Daraufhin focht er den Ablehnungsbeschluss gerichtlich an, kam damit aber nicht durch.
    Kein Anspruch auf Zustimmung
    Das angerufene Gericht stellte klar: Eine solche Ladestation zu installieren sei eine bauliche Veränderung, denn dazu müsste auch eine Stromleitung im Gemeinschaftseigentum verlegt werden. Eine solche bauliche Veränderung müsse einstimmig oder, wenn sie als Modernisierung zu werten sei, zumindest mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die liege hier aber nicht vor.